Vor Unterzeichnung eines Vertrags sollten Sie ein besonderes Augenmerk auf folgende Aspekte legen:
- Günstige Tarifbedingungen und Schnäppchen: Bei besonders günstigen Tarifbedingungen und anderen vermeintlichen Schnäppchen sind in der Regel lange Vertragslaufzeiten und Kündigungsfristen einzuhalten;
- Berechnung der Gesprächskosten: Falls Sie keine Flatrate nutzen, sollten Sie unbedingt auf die Berechnung Ihrer Gesprächskosten achten. Die Berechnung wird durch die sogenannte Taktung angegeben. Die Darstellung der Taktung erfolgt durch die Werte XX/YY. Der Wert XX gibt dabei an, welche Gesprächszeit für jedes Telefonat berechnet wird, unabhängig von der tatsächlichen Dauer des Gesprächs. Der Wert YY bezieht sich auf alle zusätzlichen Gesprächskosten. Die Darstellung der Werte erfolgt in Sekunden.
Wir empfehlen Ihnen die 60/1 Taktung, bei der ab der zweiten Telefonierminute sekundengenau abgerechnet wird. Vermeiden sollten Sie unbedingt die 60/60 Taktung. Auf dieser Berechnungsgrundlage basierend, zahlen Sie auch nach Ablauf der ersten Telefonierminute den vollen Preis für jede neue angefangene Minute;
- Abhörung des Anrufbeantworters: Hören Sie Ihren Anrufbeantworter oft ab? Lesen Sie genau nach, ob Kosten für die Abhörung des Anrufbeantworters fällig werden;
- Tariferhöhung nach Unterzeichnung des Vertrags: Die nachträgliche Erhöhung von Preisen ist nur gültig, wenn ihr Anbieter Ihnen diese schriftlich mitteilt und Sie der Mitteilung zustimmen. Beachten Sie, dass auch Ihr Schweigen als Zustimmung gedeutet werden kann. Ihr Anbieter darf den Vertrag nicht kündigen, wenn Sie die Preiserhöhung ablehnen;
- Einzug des Rechnungsbetrags per Lastschriftverfahren: Einige Verträge legen fest, dass der Rechnungsbetrag nur per Lastschriftverfahren bezahlt werden darf. Damit Sie genügend Zeit haben die Richtigkeit des Rechnungsbetrags zu überprüfen, müssen zwischen Erhalt der Rechnung und Abbuchung des Rechnungsbetrages mindestens fünf Tage liegen;
- Erhebung einer Deaktivierungsgebühr: Eine Deaktivierungsgebühr darf nur erhoben werden, wenn der Mobilfunkvertrag nicht vertragskonform aufgelöst wird.
Darüber hinaus empfehlen wir:
- Fragen Sie nach der Protokollierung Ihres Verkaufsgesprächs;
- wenden Sie sich an Ihre nächste Verbraucherzentrale, falls sie offene Fragen haben;
- vergleichen Sie und finden Sie heraus, welcher Tarif für Sie am geeignetsten ist. In Ihrer September Ausgabe 2010 führt Stiftung Warentest Handys und Handytarife verschiedener Anbieter auf. Mehr Informationen dazu finden Sie unter www.test.de;
- lesen Sie sich die AGB Ihres Vertrags gründlich durch. Ist der Vertrag erst einmal unterzeichnet, ist es sehr schwierig, ihn wieder zu kündigen.
Gesetzliche Grundlage:
Jüngst gestärkt wurden die Rechte der Verbraucherinnen und Verbraucher durch die neuen EU-Telekommunikationsvorschriften, die bis zum 25. Mai in nationales Recht umgewandelt werden mussten.
Zu den wichtigsten Neuerungen gehört dabei, dass die Verbraucherinnen und Verbraucher ihren Mobilfunkbetreiber innerhalb eines Tages ohne Änderung der Rufnummer wechseln können. Darüber hinaus wurde die Höchstlaufzeit von Erstverträgen auf 24 Monate beschränkt. Mehr über Ihre Rechte erfahren Sie unter:
europa.eu/rapid/pressReleasesAction.do
In Deutschland finden sich die vorgeschriebenen Neuerungen in der Novelle des Telekommunikationsgesetzes (TKG).
Auch in Bezug auf Höchstgrenzen für Mobilfunktarife hat die EU regulierend eingegriffen und verbindliche Preisvorgaben für Telefonate im EU-Ausland festgelegt. Höchstgrenzen für innerstaatliche Tarife wurden bislang nicht durchgesetzt.
Um die Verbraucherinnen und Verbraucher weiter zu stärken, fordern wir Grüne:
- Gesetzliche Standards für Preisobergrenzen nicht nur im EU-Ausland, sondern auch im Inland;
- strengere gesetzliche Standards für Vertragsbedingungen. Die Begrenzung für Erstverträge auf 24 Monate ist ein erster Schritt in die richtige Richtung. Wir fordern aber noch kürzere Vertragslaufzeiten von Erstverträgen;
- die Protokollierung von Verkaufsgesprächen. Nur so kann der Druck auf Betreiber erhöht werden, Verbraucherinnen und Verbraucher tatsächlich auf alle Klauseln der AGB aufmerksam zu machen;
- die Beobachtung des Marktes aus Verbraucherperspektive durch die Einberufung eines Marktwächters, der der Verbraucherzentrale untersteht;
- kostenlose Rufnummern für Meldungen von Reklamationen und Störmeldungen sowie kostenfreie Warteschleifen.