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Wir streben mit diesem 9-Punkte-Programm die Wiederherstellung eines gesamtgesellschaftlichen Konsenses zum Atom-Ausstieg an. Zugleich fordern wir eine beschleunigte Exit-Strategie für die zivile Nutzung der Atomenergie in Deutschland bis 2017 sowie eine Forcierung des Ausbaus Erneuerbarer Energien.
1. Die Atomkraftwerke gleicher Bauart wie in Fukushima 1 (Siedewasserreaktoren=SWR) in
Deutschland werden aufgrund inhärenter Sicherheitsmängel dieses Reaktortyps (Abklingbecken
und radioaktiver Kreislauf außerhalb des Containments) auf Grundlage des Atomgesetzes
(AtG) und des Grundgesetzes (GG) unmittelbar und endgültig stillgelegt. Dies betrifft die
AKWs der Baulinie 69:
Brunsbüttel
(Inbetriebnahme: 6/1976; Betreiber: Vattenfall; Typ: SWR)
Isar 1
(Inbetriebnahme: 12/1977; Betreiber: E.ON; Typ: SWR)
Philippsburg 1
(Inbetriebnahme: 5/1979; Betreiber: EnBW; Typ: SWR)
Krümmel
(Inbetriebnahme: 9/1983; Betreiber: Vattenfall; Typ: SWR)
sowie der Baulinie 72:
Grundremmingen B und C
(Inbetriebnahme: 3/1984, 11/1984; Betreiber: RWE; Typ: SWR)
2. Atomkraftwerke älterer Bauart in Deutschland mit mangelhaften, nicht mehr wirtschaftlich
nachrüstbaren Sicherheitsstandards werden auf Grundlage des AtG und des GG unmittelbar
und endgültig stillgelegt. Dies betrifft die Druckwasserreaktoren (DWR):
Bibis A und B
(Inbetriebnahme: 8/1974, 4/1976; Betreiber: RWE; Typ: DWR)
Neckarwestheim 1
(Inbetriebnahme: 6/1976; Betreiber: EnBW; Typ: DWR)
Unterweser 1
(Inbetriebnahme: 10/1978; Betreiber: E.ON; Typ: DWR)
3. Folgendes sich in einem ausgewiesenen Erdebengebiet befindende Kernkraftwerk wird
auf Grundlage des AtG und des GG unmittelbar und endgültig stillgelegt:
Philippsburg 2
(Inbetriebnahme: 12/1984; Betreiber: EnBW; Typ: DWR)
4. Analog zum Verbot der Wiederaufbereitung wird die Urananreicherung verboten und die
Urananreichungsanlage in Gronau (UAA, Betreiber: Urenco) dementsprechend stillgelegt.
5. Unter den Gesichtspunkten der Sicherheitsverantwortung und der energiewirtschaftlichen
Verantwortung wird für die verbleibenden 6 AKWs - nach zuvor durchzuführender Sicherheitsüberprüfung nach dem aktuellen Stand von Wissenschaft und Technik - mit den Betreibern E.ON, RWE und EnBW per Staatsvertrag oder per Gesetz folgender Atomausstieg festgeschrieben: Die Höchstlaufzeit deutscher Kernkraftwerke wird auf 30 Jahre begrenzt, der Atomausstieg wird aber bis spätestens zum Ende der 18. Legislaturperiode des Deutschen Bundestages 10/2017 endgültig vollzogen. Dementsprechend erfolgt die Stilllegung folgender AKWs spätestens zu folgenden Zeitpunkten:
Grafenrheinfeld (12/2011)
(Inbetriebnahme: 12/1981; Betreiber: E.ON; Typ: DWR)
Grohnde (9/2014)
(Inbetriebnahme: 9/1984; Betreiber: E.ON; Typ: DWR)
Brokdorf (10/2016)
(Inbetriebnahme: 10/1986; Betreiber: E.ON; Typ: DWR)
Isar 2 (10/2017)
(Inbetriebnahme: 1/1988; Betreiber: E.ON; Typ: DWR)
Emsland (10/2017)
(Inbetriebnahme: 4/1988; Betreiber: RWE; Typ: DWR)
Neckarwestheim 2 (10/2017)
(Inbetriebnahme: 1/1989; Betreiber: EnBW; Typ: DWR)
6. Die Bundesrepublik finanziert keinerlei Atomforschung mehr mit Ausnahme der Forschung für Sicherheit, Rückbau, Endlagerung und medizinische Zwecke.
7. Der im Stilllegungsprozess anfallende Atommüll wird vor Ort konditioniert und zwischengelagert, zentrale Sammel-Zwischenlager ausgeschlossen. Die Bundesrepublik verhängt ein dementsprechendes Moratorium für die Beförderung von Kernbrennstoffen. Die Suche nach einem geeigneten Endlager wird im gesamten Bundesgebiet nach objektiven wissenschaftlichen Kriterien eingeleitet. Ein entsprechendes Rückbau- und Endlagerungsgesetz wird auf
den Weg gebracht.
8. Per Entflechtungs-Gesetz werden Produktion und Stromnetze ordnungsrechtlich getrennt.
9. Das EEG wird gemäß den neu entstehenden Erfordernissen ausgeweitet, die Mittel aus der Atomwirtschaft in ein entsprechendes Forschungs- und Investitionsprogramm umgeleitet